4. Was zahlt die Krankenkasse bei All-on-4?
Unabhängig davon, ob Sie sich in Deutschland oder im Ausland behandeln lassen, bleibt eine zentrale Frage: Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? Die kurze Antwort: wenig. Implantate gelten als Privatleistung, die GKV beteiligt sich nicht an den Implantatkosten selbst. Ein Festzuschuss gibt es nur für den Zahnersatz-Anteil, also die Brücke auf den Implantaten.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach der Regelversorgung und dem Bonusheft. Der Erstattungssatz liegt ohne Bonusheft bei 60 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft bei 70 Prozent und mit zehn Jahren bei 75 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt, welche Beträge Sie bei einem All-on-4 Fall erwarten können.
Bei Gesamtkosten von 15.000 Euro pro Kiefer und einem Festzuschuss von bestenfalls 650 Euro bleibt ein Eigenanteil von über 14.000 Euro. Das Bonusheft macht also nur einen kleinen Unterschied bei einer so teuren Behandlung.
Eine Ausnahme bildet die Härtefall-Regelung. Versicherte mit geringem Einkommen erhalten den doppelten Festzuschuss, also etwa 800 bis 1.300 Euro pro Kiefer. Auch das deckt nur einen Bruchteil der Kosten, kann aber zusammen mit anderen Finanzierungswegen den Eigenanteil spürbar senken.
Seit Anfang 2026 sind die Festzuschüsse durch eine Anpassung des ZE-Punktwertes um 4,78 Prozent gestiegen. Das bedeutet einige Euro mehr pro Kiefer, ändert aber an der Grundsituation nichts: Der mit Abstand größte Teil der All-on-4 Kosten bleibt am Patienten hängen. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die Zahnzusatzversicherung.
Welche Leistungen die Krankenkasse bei Zahnimplantaten übernimmt, erklärt unser Ratgeber
Zahnimplantat Krankenkasse: GKV-Zuschuss und Erstattung
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Quellen:
implantate.com
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rebmann-research.de